Für unsere Mandanten die ihrer Kassenbericht weiterhin per Hand schreiben möchten, bieten wir folgenden Kassenbericht an:
Für den Mandanten der Generation Zukunft 2.0, bieten wir auch gerne die elektronische Version an, welche sich bequem auf dem Computer speichern und erstellen lässt, selbständig rechnet*, zu einem Teil die Eingabe prüft und im Anschluss ausgedruckt werden kann*:
*wir weisen Sie darauf hin, dass sich nur die Summe aus dem Zählprotokoll und die Gesamtsummen selbstständig berechnen lassen. Der Kassenbericht berechnet
sich nur nach manueller Eingabe von Ausgaben und händischem zählen des tatsächlichen Tages-Endbestandes Ihrer Kasse.
Des Weiteren ist die elektronische Form nur zulässig, insofern Sie täglich eine PDF-Version des ausgefüllten Kassenberichtes auf einem Datenträger speichern, so dass auch nach 10 Jahren
noch nachgewiesen ist, dass der Kassenbericht nach seiner Erstellung nicht verändert wurde. Dies ist nur durch den Stempel des Speicherdatums nachweisbar.
Sollte dieser Kassenbericht nicht Ihrem Sinne entsprechen, empfehlen wir das Kassenbuch der Marke "Zweckform" Nr. 305 in Verbindung mit einem Zählprotokoll, welches wir Ihnen ebenfalls hier zum Download bereitgestellt haben.
*Wir weisen darauf hin, dass das Führen unseres Kassenberichtes keine gesetzliche Anforderung oder Verpflichtung darstellt. Bei unserem Kassenbericht handelt es sich um einen selbsterstellten Kassenbericht, der auf Grundlage unserer Erfahrung, Rücksprache mit der Finanzverwaltung und der Betriebsprüfung, sowie den letzten Rechtsprechungen erarbeitet wurde.*
|
|
|